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ONEPOINT Projects, ein führender Anbieter für Projekt- und Portfoliomanagementsoftware (PPM) mit Sitz in Graz, Österreich, durfte gestern den Softwarepark Hagenberg Award für sein innovatives Produkt ONEPOINT Projects entgegennehmen. Der Preis, ursprünglich initiiert von Prof. Bruno Buchberger, dem Gründer des Softwarepark Hagenberg and des RISC Forschungsinstituts, wurde geschaffen, um Innovation und Qualität in der Softwareentwicklung auszuzeichnen.
ONEPOINT Projects ist kommerzielle Open-Source-Software, die auf integrierte Einzel- und Multiprojekt-Planung, Erfassung, Monitoring und Controlling fokussiert ist. Die Software ist in mehreren Sprachen erhältlich und läuft auf allen gängigen Computerplattformen. ONEPOINT's PPM-Lösung ist vor allem bekannt als schnell installierbar und einfach zu bedienen. Daher spricht sie nicht nur IT-Abteilungen an, sondern auch andere projektorientierte Abteilungen wie beispielsweise Forschung, Entwicklung oder Marketing.
"Das gesamte Team ist sehr stolz darauf, dass wir von der Jury für den Hauptpreis ausgewählt wurden. Der Hagenberg Award setzt in Österreich und auch über die Grenzen hinweg einen Maßstab für Innovation und Qualität", so ONEPOINT Projects CEO Gerald Mesaric. "Wir werden weiter hart daran arbeiten, dass wir die Qualität, die wir mit ONEPOINT Projects 8 erreicht haben halten bzw. weiter ausbauen."
ONEPOINT Projects ist der erste Anbieter für Projekt- und Portfoliomanagementsoftware (PPM), der seine Web-2.0-basierte Lösung für unternehmensübergreifende, projektorientierte Organisationen sowohl on-demand im Internet als auch zur Installation anbietet. Anders als herkömmliche PPM-Softwarelösungen ist ONEPOINT Projects als integrierte, offene, benutzerfreundliche und schnell zu installierende Anwendung bekannt. ONEPOINT Projects ermöglicht es Unternehmen und Abteilungen ihre Projekt- und Portfoliotransparenz zu erhöhen, Projektlaufzeiten zu verkürzen, Best Practices zu automatisieren und Projektrisiken zu verringern. Die ROI-Periode von ONEPOINT Projects liegt in der Regel weit unter 12 Monaten.
Die genannten Firmen- und Produktnamen sind, soweit eingetragen, Warenzeichen der jeweiligen Inhaber.
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